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Aktien

Aktien

Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Dabei zerlegen die Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ihr Grundkapital in Aktien.

Bedeutung

Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt werden soll. Hierbei können die Aktien entweder in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Im Rahmen einer Kapitalerhöhungen ist auch eine weitere Emission möglich. Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden z.B. 100€. Er beträgt dann 100 € am Grundkapital. Bei einer nennwertlosen Aktie entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 500.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre also 500 €.

Der Buchwert einer Aktie erechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/ Grundkapital) * Nennwert pro Aktie. Aktiensplit: Definiert die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert.

Das Unternehmen kann die Aktionäre in Form von Dividenden am Gewinn des Unternehmens teilhaben lassen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Aktienbesitzer. Dabei wird die Höhe der Dividende vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.

Aktien sind als Anlageprodukt aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Kurssteigerungen der Aktie bieten nämlich größere Renditechancen. Falls die Aktie vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft wird ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommenssteuerpflichtig.

Ab dem 01. Januar 2009 wird die einkommensabhängige Tarifbesteuerung durch die Abgeltungssteuer abgelöst. Die Investition in Aktien ist grundlegend mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet. Aktien können an der Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.

Aktienarten

Es wird zwischen Stimmrecht und Übertragbarkeit unterschieden.

1. Stimmrecht
Hierbei unterscheiden wir Stammaktien und Vorzugsaktien

Die Stammaktie ist eine Aktie, die dem Inhaber für den Normalfall die vorgesehenen Rechte gewährt (z.B. Bezugsrecht, Stimmrecht…). Im Gegensatz dazu haben die meisten Stammaktien kein Stimmrecht. Sie besitzen jedoch einen "Vorzug" i. d. R. eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsausspruch bei Dividendenausfall. Falls für zwei Geschäftsjahre keine Dividende ausbezahlt wird und für das dritte Jahr kein Dividende festgelegt, wird die Vorzugsaktie wie eine Stammaktie behandelt.

2. Übertragbarkeit
In der Übertragbarkeit wird zwischen Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierten Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien sind Inhaberpapiere, was den Besitzer (der der die Aktie in den Händen hält) ermächtigt, die Rechte daraus geltend zu machen. Die Übertragung geht durch Einigung und Übergabe von statten. Bei Namensaktien ist der Inhaber namentlich im Aktienregister (auch Aktienbuch) vermerkt. Gegenüber der Gesellschaft gilt nur dieser als Aktionär. Namensaktien können durch Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden. Das Indossament besitzt hierbei Legitimations- und Transportfunktion. Eine Übertragung durch Zession (Abtretung) ist ebenso möglich.

Aktienemission

Definiert die Ausgabe bzw. Emission von Aktien und ihre Unterbringung bei einer möglichst großen Gruppe von interessierten Anlegern. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt ist der Emittent. Nachdem die Aktien geschaffen wurden, müssen diese noch platziert (Verkauf an Käufer) werden. Dies geht meist unter Vermittlung einer Investmentbank von statten, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses bekommt. Die Aktienemission ist nur in diesen Situationen möglich:

  • bei der Gründung einer Aktiengesellschaft.
  • bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine AG.
  • im Rahmen einer Kapitalerhöhung und der damit verbundenen Ausgabe junger Aktien.

Rechte des Aktionärs

  • Recht auf Anteil am Bilanzgewinn
  • Teilnahme und Rederecht an der Hauptversammlung
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung
  • Recht auf Auskunft durch den Vorstand
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös
  • Bezugsrecht



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