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Bundestag

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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat seinen Sitz in Berlin und seine Abgeordneten werden als Vertreter des Volkes direkt vom Volk auf 4 Jahre gewählt. Die Legislaturperiode des Bundestags beschränkt sich ebenfalls auf 4 Jahre. Die Hauptaufgaben des Bundestags sind die Wahl des Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin, die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Er ist das oberste Bundes- und das stärkste Verfassungsorgan der BRD. Da in Deutschland jedoch vom System der Gewaltenteilung gebrauch gemacht wird, die die Befugnisse des Bundestags begrenzt. In erster Linie verkörpert er den Willen des Volkes (Repräsentation).

Die Mitglieder des Bundestags (MdB) werden durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl auf 4 Jahre gewählt. Als Abgeordneten des ganzen Volkes sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und erhalten als Entschädigung sogenannte Diäten. Sie genießen Immunität (Schutz vor Strafverfolgung aufgrund des Amtes) und Indemnität (Freistellung von straf- und unter Umständen auch zivilrechtlicher Verfolgung). Die gesetzliche Mitgliederzahl im Bundestag beträgt 589. Diese Zahl kann sich jedoch durch Überhangmandate erhöhen. Eine Hälfte dieser 589 Abgeordneten werden durch Direktwahl in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt. Die andere Hälfte wird ahand der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei gewählt. Dabei gilt allerdings, dass eine Partei mindestens 5% der Stimmen erringen oder drei Direktmandate zugesprochen bekommen muss um im Bundestag vertreten zu sein. Diese Regelung gilt als das Verhältniswahlrecht.

Nach der Wahl tritt der neu gewählte Bundestag dann unter dem Vorsitz des ältesten Mitglieds (dem Alterspräsidenten) zusammen, gibt sich seine Geschäftsordnung und wählt einen Präsidenten, der den Bundestag nach außen vertritt. Seine Aufgaben sind es ausserdem, im Wechsel mit dem gewählten Vizepräsidenten die Sitzungen zu leiten und das Haus- und Polizeirecht auszuüben. Seine Amtszeit endet ebenfalls nach 4 Jahren, mit der der Neuwahl des Bundestags. Das Bundestagspräsidium wird gebildet aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Der Ältestenrat besteht aus Präsident, Vizepräsident und 23 weiteren Abgeordneten.

Der Bundestag beschließt anhand des Gesetzgebungsverfahrens die Bundesgesetze einschließlich des Haushalts, er wählt den Bundeskanzler, entscheidet über eine Vertrauensfrage des Kanzlers oder wenn ein Misstrauensvertrag gegen ihn gestellt wird. Ausserdem bestimmt er den Verteidigungsfall, wählt die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und übt durch Untersuchungsausschüsse, Anfragen, Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern vor dem Plenum und den Ausschüssen, die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregeierung aus. Beschlussfähig ist der Bundestag erst, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, sonst folgt die förmliche Feststellung der Nichtbeschlussfähigkeit. Größtenteils vollzieht sich seine Arbeit in den Ausschüssen, teilweise aber auch im Plenum. Die MdB werden entsprechend der Parteizugehörigkeit in Fraktionen vereinigt. Jedes Mitglied des Bundestags ist auch Mitglied der Bundesversammlung. Würde man den Bundestag vorzeitig Auflösen wollen, so wäre dies nur eingeschränkt möglich.

Der allererste deutsche Bundestag wurde am 14.08.1949 gewählt.
Seither gab es folgende Bundestagspräsidenten:
  • Erich Köhler (1949)
  • Hermann Ehlers (1950)
  • Eugen Gerstenmaier (1954)
  • Kai-Uwe von Hassel (1969)
  • Annemarie Renger (1972)
  • Karl Carstens (1976)
  • Richard Stücklen (1979)
  • Rainer Barzel (1983)
  • Philipp Jenninger (1984)
  • Rita Süssmuth (1988)
  • Wolfgang Thierse (1998)
  • Norbert Lammert (2005)


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