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Petition

Petition

Eine Petition bezeichnet das Ersuchen, die Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Behörde oder eine Volksvertretung. Hierbei handelt es sich oft um Bitten von Bürgern an Parlamente Gesetze zu ändern oder zu beschließen. Die Legitimität von Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, welcher diese prüft und beantwortet.

Petitionsrecht

Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.

Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes (GG) verankert. Jedermann hat das Recht Bitten und Beschwerden jederzeit schriftlich an die zuständige Stelle oder an die Volksvertretung zu richten.

Formvorschriften

Eine Petition muss im Sinne des GG schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Ersuchende hat einen Anspruch auf die Annahme seiner Petition und Mitteilung des Ergebnisses. Jedoch hat er nach dem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Anspruch auf eine Begründung.



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