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AGB-Gesetz

Das AGB-Gesetz (=Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

war ein deutsches Gesetz, das der Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen diente. Das Gesetz sollte verhindern, dass die Verkaufenden ihre Kunden (Vertragspartner) durch vorformulierte Klauselwerken (sogen. Kleingedrucktes) an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.

Seit dem 31. Dezember 2001 ist das AGB-Gesetz außer Kraft. Es ist durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben worden. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB und im Unterlassungsklagengesetz zu finden.

Die materiell-rechtlichen Vorschriften wurden zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen weitgehend inhaltsgleich in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Sie sind in den §§ 305-310 BGB zu finden. Für die formell-rechtlichen Vorschriften wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen.



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