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Grundgesetz

Die Würde des Menschen ist unantastbar Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt [ Art. 1 Abs. 1 ]

Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt [ Art. 1 Abs. 2 ]

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich [ Art. 10 ]

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet [ Art. 14 Abs. 1 ]

Eigentum verpflichtet Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen [ Art. 14 Abs. 2 ]

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig [ Art. 14 Abs. 3 ]

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden [ Art. 17 ]

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [ Art. 20 Abs. 2 ]

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung  [ Art. 20a ]

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich [ Art. 3 Abs. 1 ]

Bundesrecht bricht Landesrecht [ Art. 31 ]

Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet [ Art. 9 Abs. 3 ]



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