Grundgesetz
Die Würde des Menschen ist unantastbar Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt [ Art. 1 Abs. 1 ]
Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt [ Art. 1 Abs. 2 ]
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich [ Art. 10 ]
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet [ Art. 14 Abs. 1 ]
Eigentum verpflichtet Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen [ Art. 14 Abs. 2 ]
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig [ Art. 14 Abs. 3 ]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden [ Art. 17 ]
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [ Art. 20 Abs. 2 ]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung [ Art. 20a ]
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich [ Art. 3 Abs. 1 ]
Bundesrecht bricht Landesrecht [ Art. 31 ]
Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet [ Art. 9 Abs. 3 ]