Das Glossar J bietet einen Überblick über wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Immobilienwirtschaft.
Begriffe
Das Glossar umfasst eine Vielzahl von Begriffen, die in der Immobilienbranche relevant sind. Die folgenden Begriffe sind im Glossar J aufgeführt:
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Jahresnettokaltmiete: Die Jahresnettokaltmiete bezeichnet die Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien, abzüglich der umlagefähigen Betriebskosten.
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Joint Venture: Ein Joint Venture ist eine gemeinsame Unternehmung von zwei oder mehr Parteien zur Verfolgung eines gemeinsamen Geschäftszwecks.
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Jura: Der Begriff Jura bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit dem Immobilienrecht befasst.
Weblinks
Weitere Informationen zu den Begriffen und Themen im Zusammenhang mit der Immobilienwirtschaft finden sich unter: Lexolino
Literatur
Für eine ausführlichere Erklärung der Begriffe empfiehlt sich die folgende Literatur:
| Titel | Autor | Jahr | |----------------|---------------|------| | Immobilienökonomie | Karl L. | 2015 | | Rechtsfragen in der Immobilienwirtschaft | Maria Schmidt | 2018 |
Das Glossar J dient als nützliche Quelle für die Erklärung von Fachbegriffen in der Immobilienwirtschaft.