Grundbuch
Rückkaufsrecht
Öffentliche Lasten
Notwegerecht
Parzellierung
Dienstbarkeit
Parzelle
Glossar G
Grundbuch 
Beim Amtsgericht wird ein amtliches Verzeichnis, das
Grundbuch, geführt, in welchem die Grundstücke verzeichnet sind
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Unbedenklichkeitsbescheinigung 
Ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag in das
Grundbuch möglich
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Rückkaufsrecht 
Dieses Recht, welches übrigens im
Grundbuch eingetragen werden muss, ermögicht es dem Verkäufer die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück zu erwerben
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Öffentliche Lasten 
Öffentliche Lasten werden nicht im
Grundbuch eingetragen
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Notwegerecht 
Es wird im
Grundbuch beider Liegenschaften eingetragen
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Parzellierung 
Sie bedarf der behördlichen Genehmigung, einer sogenannten Teilungsgenehmigung, muß ins
Grundbuch eingetragen sowie notariell beurkundet werden
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Dienstbarkeit 
Ein im
Grundbuch eingetragenes Recht, beispielsweise ein Wegenutzungsrecht, zu Gunsten einer Person oder eines fremden Grundstückes
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Parzelle 
Die kleinste Einheit einer Liegenschaft im Kataster oder
Grundbuch wird Parzelle genannt
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Glossar G (K) 
Begriffserklärungen Das Glossar G umfasst eine Vielzahl von Fachbegriffen aus der Immobilienwirtschaft, darunter:
Grundbuch: Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die jeweiligen Eigentümer eingetragen sind
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Nebenberuflich (z.B. mit Nebenjob) selbstständig u. Ideen haben
Der Trend bei der Selbständigkeit ist auf gute Ideen zu setzen und dabei vieleich auch noch nebenberuflich zu starten - am besten mit einem guten Konzept ...
Nebenberuflich selbstständig 
Nebenberuflich selbständig ist, wer sich neben seinem Hauptjob im Anstellungsverhältnis eine selbständige Nebentigkeit begründet.