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Landkreis

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Bei einem Landkreis handelt es sich nach deutschem Recht um einen Gemeindeverband welcher eine Gebietskörperschaft darstellt. Der Landkreis verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sämtliche Landkreise der Bundesrepublik Deutschland unterteilen sich in Gemeinden. Die Anzahl der Gemeinden der einzelnen Landkreise unterscheidet sich stark, sie reicht von 6 – 235 Gemeinden je Landkreis. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 313 Landkreise, Sie sind auf Bundesebene in den Deutschen Landkreistag zusammenschlossen.

Geschichte:

Die heutigen Landkreise können mit den Grafschaften aus dem Mittelalter verglichen werden. Vom 19. Jahrhundert bis zum 1. Weltkrieg gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 1000 Landkreise. Die Größe der Landkreise war so bemessen, das man für die Reise von einem zum anderen Landkreis auf dem Pferd nicht länger als ein Tag unterwegs war einschließlich Rückweg. Seit dem 1 Januar 1939 tragen diese kreisartigen Gebiete offiziell die Bezeichnung Landkreis.



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