Studium - Seite 2 | lexolino.de
Lexolino

Studium

 Seite 2

Studium

Die Regelstudienzeit eines Diplomstudium an Universitäten beträgt je nach Studiengang 8 bis 10 Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge neben einer kürzeren Regelstudienzeit von meist 8 Semestern ein anderes Grundkonzept, welches mehr Praxisnähe vermitteln soll. In den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sind die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen geregelt.

In Deutschland gibt es, ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer, zusätzlich noch den Magister-Studiengang. Dieser gliedert sich ebenfalls in ein Grundstudium mit abschließender Zwischenprüfung und ein Hauptstudium. Das Studium, welches wesentlich freier als der Diplom-Studiengang gestaltet ist, besteht meist aus einem Hauptfach und 2 Nebenfächern oder 2 Hauptfächern. Nach Annahme der sog. Magisterarbeit und bestandener Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern, ist der akademische Grad eines Magister Artium erreicht.

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden in Deutschland der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang auslaufen, evtl. auf absehbare Zeit auch die Staatsprüfung. Ersetzt werden diese durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Master und Bachelor, ab 2011 sollen diese Abschlüsse Standard sein. Momentan wird noch darüber diskutiert, ob dies für alle Fächer gelten soll oder ob andere Studienabschlüsse, wie z.B. das Staatsexamen, abgeschafft werden oder evtl. parallel erworben werden können. Mit diesen international gebräuchlicheren Abschlüssen werden schon heute zahlreiche Studiengänge angeboten. Jedoch sind in Deutschland abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten. Diese sind in den Landeshochschulgesetzen geregelt und bauen auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. Die Bachelor- und Masterabschlüsse werden in wenige Fächergruppen unterteilt und erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse. Die Bezeichnung wird ergänzt um "of" und den Zusatz der Fächergruppe wie Arts, Science, Laws, Fine Arts, Engineering, Music und Education, so wird z.B. der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. Es können in Masterstudiengängen, welche nicht auf einem Bachelor aufbauen, auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden (was abgesehen vom Master of Business jedoch selten ist). U.a. in Bayern ist es den Hochschulen erlaubt, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung (Bakkalaureus bzw. Magister) zu verleihen. Vom Absolventen darf der akademische Grad jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden. Die Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste können nicht wahlweise benutzt werden.

In der BRD stehen am Ende des Studiums in den Fächern Lebensmittelchemie, Pharmazie, Zahnmedizin, Rechtswissenschaft, Medizin und Veterinärmedizin und in den Lehramtsstudiengängen staatliche Abschlussprüfungen. Die sind das Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. Die Prüfungen werden nicht in eigener Verantwortung sondern durch staatliche Stellen (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, und Kultusministerien) durchgeführt. An kleineren (insbesondere kirchlichen) deutschen Hochschulen, überwiegend in geisteswissenschaftlichen Fächern, gibt es den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.

Theologie-Studiengänge enden in Deutschland zumeist mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung. Dies entspricht dem akademischen Grad des Diploms und kann teilweise auch so angerechnet werden, danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat folgen. Dieses endet mit dem Zweiten Kirchlichen Examen und mit der Ordination zum Beruf des Pastors. In der katholischen Kirche schließt sich eine pastorale Ausbildung an, daneben ab dem 3. Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon, nach abgeschlossenem Priesterseminar folgt das Vikariat.

An Kunsthochschulen werden akademische Grade (oftmals in Form des Diplomgrades) sowie künstlerische Hochschulabschlüsse erworben, bei Lehramtsstudiengängen ist das Erste Staatsexamen der Abschluss. Maßgeblich für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist die Hochschulreife (meist das Abitur). Entscheidendes Zulassungskriterium ist weiterhin eine besondere Eignungsprüfung, wo entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind.


LEXO-Tags

Angebote, Deutsch, Firmen, Unternehmen

Studium Seiten:  

x
Alle Franchise
Gemacht für GRÜNDER und den Weg zur Selbstständigkeit!
Wähle dein Thema:
Unsere News und aktuellen Franchise Erfahrungen helfen.
© FranchiseCHECK.de - ein Service der Nexodon GmbH