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Gewährleistung

  

Gewährleistung

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers eine Sache oder Ware im mangelfreien Zustand abzuliefern. Zwei Jahre lang haftet der Verkäufer (nicht der Produkthersteller) dafür, dass eine bei ihm gekaufte Ware keine Mängel aufweist. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate an der Ware auf, muss der Händler den Mangel beheben oder beweisen, dass der Kunde das Gerät unsachgemäß behandelt hat. (Beweislast liegt beim Verkäufer). Nach dieser Zeit muss der Kinde den Beweis erbringen, dass das Gerät vor dem Kauf einen Mangel aufwies, der zum Schaden führte.

Im Gewährleistungsfall hat der Verbraucher die Wahl der Nacherfüllung: er kann die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen, wobei dieser Austausch gleich alt sein kann und nicht mit einem nagelneuen Ersatz gleichzusetzen ist, dieser muss lediglich einwandfrei funktionieren.



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