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Haftungsausschluss

  

Haftungsausschluss

Ein Haftausschluss setzt eine nach dem Gesetz begründete Haftung (z.B. Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung, Schadensersatzpflicht) einer Vertragspartei ganz oder teilweise außer Kraft. Meist ist der Haftausschluss eine vertragliche Abmachung zwischen Vertragspartners. Ein Haftausschluss ist gesetzlich zulässig, jedoch nur eingeschränkt. Wird die Haftung zu sehr beschränkt oder gar ausgeschlossen, treten bei Nichtkaufleuten die meist kundenfreundlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an ihre Stelle.



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