Allgemeines Wohngebiet

Ein Allgemeines Wohngebiet ist laut § 4 der Baunutzungsverordnung ein Gebiet in welchem vorwiegend Wohnhäuser vorgesehen sind. Darüber hinaus sind noch Gebäude zulässig, in denen Einrichtungen ansässig sind, welche der Grundversorgung der Anwohner dienen.



x
Alle Franchise
Gemacht für GRÜNDER und den Weg zur Selbstständigkeit!
Wähle dein Thema:
Unsere News und aktuellen Franchise Erfahrungen helfen.
© FranchiseCHECK - ein Service der Nexodon GmbH