Allgemeines Wohngebiet

Ein Allgemeines Wohngebiet ist laut § 4 der Baunutzungsverordnung ein Gebiet in welchem vorwiegend Wohnhäuser vorgesehen sind. Darüber hinaus sind noch Gebäude zulässig, in denen Einrichtungen ansässig sind, welche der Grundversorgung der Anwohner dienen.


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