Allgemeines Wohngebiet
Ein Allgemeines Wohngebiet ist laut § 4 der Baunutzungsverordnung ein Gebiet in welchem vorwiegend Wohnhäuser vorgesehen sind. Darüber hinaus sind noch Gebäude zulässig, in denen Einrichtungen ansässig sind, welche der Grundversorgung der Anwohner dienen.