Gefahrenübergang
Wenn eine Immobilie erworben wird, findet der Gefahrenübergang bei der Übergabe des Objektes statt, beim Hausbau dagegen erfolgt er bei abgeschlossener Bauabnahme. Beim Gefahrenübergang geht das Risiko vom Verkäufer, respektive Bauunternehmer an denjenigen über, der das jeweilige Objekt ersteht. Ein Beispiel im Bereich Hausbau: In einem Neubau wird ein Fliesenboden verlegt. Vor der Bauabnahme ist der Bauunternehmer für jeden Mangel haftbar zu machen, nach der Bauabnahme dagegen liegt die Verantwortung beim Käufer. Hier wird deutlich, dass eine gewissenhafte und prtokollierte Bauabnahme für beide Seiten gleichermassen wichtig ist.