Notar in Wirtschaft,Wirtschaftszweig,Immobilienwirtschaft,Immobilien,Glossar N | lexolino.de

Notar

Ein Notar ist ein Jurist der, freiberuflich oder staatlich angestellt, berät, beurkundet und beglaubigt. Besonders bei Immobiliengeschäften ist ein Notar für beide Seiten, also den Käufer wie den Verkäufer, unverzichtbar und auch gesetzlich vorgeschrieben. Für seine Tätigkeit erhält der Notar Gebühren, deren Höhe abhängig von Art und Ausmaß der Tätigkeit und dem Wert des Geschäfts. Dies ist in der Kostenordnung geregelt.



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