Pacht in Wirtschaft,Wirtschaftszweig,Immobilienwirtschaft,Immobilien,Glossar P | lexolino.de

Pacht

Die Überlassung einer nutzbaren Sache für eine vertraglich vereinbarte Zeit und für gewerbliche Zwecke wird Pacht oder Verpachtung genannt. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben, der Pachtzins.



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