Parzellierung

Soll ein Grundstück aufgeteilt werden in ein oder mehrere selbstständige Grundstücke, spricht man von einer Parzellierung des Grundstückes. Sie bedarf der behördlichen Genehmigung, einer sogenannten Teilungsgenehmigung, muß ins Grundbuch eingetragen sowie notariell beurkundet werden.


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