Unbedenklichkeitsbescheinigung in Wirtschaft,Wirtschaftszweig,Immobilienwirtschaft,Immobilien,Glossar U | lexolino.de

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie bestätigt die ordentliche Entrichtung der Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag in das Grundbuch möglich.



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