Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie bestätigt die ordentliche Entrichtung der Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag in das Grundbuch möglich.
Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie bestätigt die ordentliche Entrichtung der Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag in das Grundbuch möglich.