Liticaphobie
Die Liticaphobie bezeichnet die krankhaft übersteigerte Angst vor Rechtsprozessen. Der Betroffene vermeidet daher alles, um in einen Rechtsprozess verwickelt zu werden. Die Liticaphobie ist den spezifischen Angststörungen zuzurechnen.
Die Liticaphobie bezeichnet die krankhaft übersteigerte Angst vor Rechtsprozessen. Der Betroffene vermeidet daher alles, um in einen Rechtsprozess verwickelt zu werden. Die Liticaphobie ist den spezifischen Angststörungen zuzurechnen.