Fernunterrichtsvertrag
Rückgaberecht 
§ 492 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB) sowie außerhalb des BGB beim
Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ) und im Versicherungsrecht
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Nebenberuflich selbstständig Ideen
Der Trend bei der Selbständigkeit ist auf gute Ideen zu setzen und dabei vieleich auch noch nebenberuflich zu starten - am besten mit einem guten Konzept ...