Grundbuch
Grundbuch
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Rückkaufsrecht
Öffentliche Lasten
Notwegerecht
Parzellierung
Dienstbarkeit
Grundbuch 
Beim Amtsgericht wird ein amtliches Verzeichnis, das
Grundbuch, geführt, in welchem die Grundstücke verzeichnet sind
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Unbedenklichkeitsbescheinigung 
Ohne diese Bescheinigung ist kein Eintrag in das
Grundbuch möglich
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Rückkaufsrecht 
Dieses Recht, welches übrigens im
Grundbuch eingetragen werden muss, ermögicht es dem Verkäufer die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück zu erwerben
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Öffentliche Lasten 
Öffentliche Lasten werden nicht im
Grundbuch eingetragen
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Notwegerecht 
Es wird im
Grundbuch beider Liegenschaften eingetragen
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Parzellierung 
Sie bedarf der behördlichen Genehmigung, einer sogenannten Teilungsgenehmigung, muß ins
Grundbuch eingetragen sowie notariell beurkundet werden
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Dienstbarkeit 
Ein im
Grundbuch eingetragenes Recht, beispielsweise ein Wegenutzungsrecht, zu Gunsten einer Person oder eines fremden Grundstückes
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Parzelle 
Die kleinste Einheit einer Liegenschaft im Kataster oder
Grundbuch wird Parzelle genannt
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Glossar G (K) 
Begriffserklärungen Das Glossar G umfasst eine Vielzahl von Fachbegriffen aus der Immobilienwirtschaft, darunter:
Grundbuch: Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die jeweiligen Eigentümer eingetragen sind
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Notwendiges Eigenkapital für die
Geschäftsiee als Selbstläufer 
Der Start in die eigene Selbständigkeit beginnt mit einer Geschäftsidee u.zw. weit vor der Gründung des Unternehmens. Ein gute Geschäftsidee mit neuartigen Ideen und weiteren positiven Eigenschaften wird zur
"Selbstläufer Geschäftsidee". Hier braucht es dann nicht mehr besonders viel, bis sich ein grosser Erfolg einstellt ...