Landesherren
Hochmittelalter
Friedrich der Große
Rostock
Göttingen
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Hochmittelalter (K) 
In Deutschland weiteten die hohen Adligen als
Landesherren (Territorialherren) ihre Macht und Selbstständigkeit aus
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Friedrich der Große 
ein solcher Abgrund des Jammers, sein Ausgang so wenig sicher und seine Folgen für ein Land so verheerend, daß es sich die
Landesherren gar nicht genug überlegen können, ehe sie ihn auf sich nehmen Die Religionen müssen alle toleriert werden und muß der Fiscal nur das Auge darauf haben, daß
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Rostock 
Die Teilstädte erhielten Stadtrechte und kauften ihrem
Landesherren die Rostocker Heide ab, ein ausgedehntes Waldgebiet, das nur wenige Städte ihr eigen nennen können
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Göttingen 
beigetreten und sah durch die Einführung der Reformation in Calenberg-Göttingen das Verhältnis zwischen der Stadt und ihrem
Landesherren empfindlich gestört
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Schleswig-Holstein 
zum
Landesherren gewählt, bis 1864 blieb Schleswig-Holstein in einer Personalunion mit Dänemark verbunden
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Nordrhein-Westfalen 
Im Jahr 1618 kam noch das Fürstbistum Paderborn hinzu, womit alle 3 Staaten denselben
Landesherren hatten
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