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Arbeitnehmerbeteiligung

  

Arbeitnehmerbeteiligung

Arbeitnehmerbeteiligung bezeichnet die Einbindung von Arbeitnehmern in unternehmerische Entscheidungsprozesse und die Gewährung von Mitbestimmungsrechten. Dies kann in Form von Mitarbeiterbeteiligung, Mitspracherechten oder anderen Partizipationsmöglichkeiten erfolgen.

Man spricht von direkter Arbeitnehmerbeteiligung, wenn Mitarbeiter finanziell an dem Unternehmen beteiligt sind, z.B. durch Aktienoptionen oder Gewinnbeteiligungen. Indirekte Arbeitnehmerbeteiligung bezieht sich auf die Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungsprozesse und Managementstrukturen.

In Deutschland ist die Arbeitnehmerbeteiligung gesetzlich geregelt und spielt eine wichtige Rolle in der Betriebswirtschaft und im Management.

Siehe auch

Autor: DavidDichter

LEXO-Tags

Arbeitnehmerbeteiligung, Mitbestimmung, Beteiligungsmodelle, Mitarbeiterbeteiligung

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