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AGB

AGB (=Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Die AGB sind Bestandteil aller Verträge. Es handelt sich dabei meist um vorformulierte Vertragsbestimmungen. Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss bzw. Geschäftsschluss kommt, ist es zwingend, dass beide Vertragsparteien die AGB akzeptieren. Umgangsprachlich werden die AGB oft als "Kleingedrucktes" bezeichnet. Die Rechtsgrundlage für die allgemeine Definition eines Vertrages, bildet der § 305 Abs. 1 BGB, des deutschen Zivilrechts. Jeder der etwas verkauft muss auf die AGB hinweisen. Es gibt auch spezielle AGB, die einheitlich sind und von einigen Branchen genutzt werden.



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