Urheberrecht
Internetrecht
Zitat
Pin Clippings
Zitate
Software
Absicherung planen
Wissenswirtschaft
Copyright 
Es ist dem deutschen
Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich aber in einigen wesentlichen Punkten
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Internetrecht (K) 
Dieses Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen, darunter Datenschutz,
Urheberrecht, Vertragsrecht, Haftungsfragen und E-Commerce
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Zitat 
Die Anwendung von Zitaten wird durch das
Urheberrecht geregelt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt ohne diesem ein Entgelt gezahlt werden muss
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Pin Clippings 
Je nach
Urheberrecht und Verwendungszweck kann das Vorhandensein der Medien über das digitale oder analoge Fax des ursprünglichen Zeitungsartikels oder der Internetseite aufgezeichnet werden und die Quelle und andere Informationen wie Verbreitung, Berichterstattung, Herausgeber, Platzierungsort, ergänzen
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Zitate (K) 
Rechtliche Aspekte Das
Urheberrecht schützt die Werke der Zitierenden und begrenzt damit auch die Verwendung von Zitaten
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Software (K) 
Freeware: Software, die kostenlos zum Download angeboten wird, aber dennoch durch das
Urheberrecht geschützt ist
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Absicherung planen 
Arbeitsverträge Lieferverträge Mietverträge Dienstleistungsverträge Kooperationsverträge Gewerbliche Rechtsschutz Markenrecht
Urheberrecht Patentrecht Designrecht Wettbewerbsrecht Finanzielle Absicherung Notfallfonds Liquiditätsreserve Rücklagenbildung Kreditlinien Crowdfunding Business Angels
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Wissenswirtschaft 
Herausforderungen Zu den Herausforderungen der Wissenswirtschaft gehören der Umgang mit Datenschutz und
Urheberrechten, die Gewährleistung der Datensicherheit sowie der Schutz vor Know-how-Abfluss
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Abmahnung 
Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts sowie eine rechtliche Erläuterung und sollte ferner auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine angemessene Fristsetzung sowie ggf
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Geschäftsiee und Selbstläufer 
Der Weg in die eigene Selbständigkeit beginnt mit einer Geschäftsidee u.zw. vor Gründung des Unternehmens. Ein gute Geschäftsidee mit neuen und weiteren positiven Eigenschaften wird zur
"Geschäftidee u. Selbstläufer" ...