Rückkaufsrecht in Wirtschaft,Wirtschaftszweig,Immobilienwirtschaft,Immobilien,Glossar R | lexolino.de

Rückkaufsrecht

Dieses Recht, welches übrigens im Grundbuch eingetragen werden muss, ermögicht es dem Verkäufer die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück zu erwerben. Die Bedingungen für den Rückkauf sind vorher vertraglich niederzulegen.



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