Vorfälligkeitsentschädigung in Wirtschaft,Wirtschaftszweig,Immobilienwirtschaft,Immobilien,Glossar V | lexolino.de
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Vorfälligkeitsentschädigung

  

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt, muss der Darlehensnehmer den Darlehengeber für den entgangenen Zinszahlungsverlust entschädigen.



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