Zollunion
Eine Zollunion bezeichnet einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Staaten, die untereinander sämtliche Zölle abschaffen und eine gemeinsame Außenzollgrenze bilden. Die Mitglieder einer Zollunion vereinbaren üblicherweise auch einheitliche Zollsätze gegenüber Drittstaaten.
Geschichte
Die Idee der Zollunion entstand im 19. Jahrhundert, um den Handel zu erleichtern und den wirtschaftlichen Austausch zwischen benachbarten Staaten zu fördern.
Merkmale
- Abschaffung der Binnenzölle: Innerhalb der Zollunion entfallen Zollgebühren für den Güterverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten.
- Gemeinsamer Außenzoll: Gegenüber Nicht-Mitgliedsstaaten gilt ein vereinbarter gemeinsamer Zolltarif.
- Handelsharmonisierung: Oft einhergehend mit der Angleichung technischer Standards und Handelsbestimmungen, um den freien Warenverkehr zu unterstützen.
- Wirtschaftsunion: In einigen Fällen bildet die Zollunion den ersten Schritt zu einer vertieften wirtschaftlichen Integration, wie einer Wirtschafts- und Währungsunion.
Beispiele
Einer der bekanntesten Beispiele für eine Zollunion ist die Europäische Union mit ihrem Binnenmarkt. Zudem gab es historisch das Deutsche Zollverein, das als Basis für die wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Staaten im 19. Jahrhundert diente.
Ökonomische Bedeutung
Von einer Zollunion profitieren die Mitgliedsstaaten oft durch Steigerung des innergemeinschaftlichen Handels. Zollunionen können jedoch auch kritisiert werden, da sie gegenüber Drittstaaten protektionistisch wirken können.
Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für Zollunionen sind meist in internationalen Verträgen festgehalten und werden von entsprechenden Organisationen oder supranationalen Gremien überwacht und reguliert.
Siehe auch
[[Kategorie:Wirtschaft]]