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Joint Venture

Ein Joint Venture (übersetzt: Gemeinsames Unternehmen) ist eine Kooperation von zwei oder mehr Unternehmen, um gemeinsam ein Projekt oder eine Geschäftstätigkeit durchzuführen. Die Partnerunternehmen behalten dabei ihre Eigenständigkeit, arbeiten jedoch in bestimmten Bereichen zusammen. Der Begriff wird vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts und Management verwendet.

Die Gründung eines Joint Ventures kann verschiedene Vorteile bieten, wie beispielsweise die Möglichkeit, gemeinsam Ressourcen zu nutzen, Risiken zu teilen und von den Stärken der Partnerunternehmen zu profitieren.

Ein Joint Venture kann in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise als Kooperation, Tochtergesellschaft oder Gemeinschaftsunternehmen.

Mehr Informationen zum Thema Joint Venture finden Sie unter hier.

Autor: GabiGazzetter

LEXO-Tags

Gemeinschaftsunternehmen,Kooperation,Geschäftspartner,Unternehmensbeteiligung

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