Bundesländer aus Geographie, Kontinente, Europa, Staaten, Deutschland - Seite 3 | lexolino.de

Französische Besatzungszone:

Baden: (Südteil des Landes Baden)

Rheinland-Pfalz: (Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen sowie bayerische Pfalz)

Würtemberg-Hohenzollern: (Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern)

Sowjetische Besatzungszone:

Brandenburg: (Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg, ohne die Neumark)

Mecklenburg: (Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern)

Sachsen: (Land Sachsen, westlicher Teil der preußischen Provinz Niederschlesien)

Sachsen-Anhalt: (Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt)

Thüringen: (Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen)

Berlin stand als geteilte Stadt zunächst unter dem Viermächtestatut, das Saarland wurde im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst. Im Folgejahr erhielt es eine neue Verfassung.

Durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung entstehen am 23.08.1946 die Länder Hannover, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (wobei es entgegen der Wünsche von Niedersachsen nicht zu einer Vereinigung von Ost- und Westfalen kam). Hamburg blieb ein eigenständiges Land, Rheinland-Pfalz wurde 1946 ebenfalls durch die Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Im Folgejahr musste das Land Lippe seine Selbständigkeit auf Betreiben der Briten aufgeben. Nach Verhandlungen mit den beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entschied sich seine Regierung für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Durch die britische Militärverordnung Nr. 77 trat am 21.01.1947 die Vereinigung in Kraft. Diese sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von 5 Jahren bestätigt werden, dies unterblieb jedoch.

Mit der Verabschiedung des "Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen" durch den nordrhein-westfälischen Landtag wurde am 05.11.1948 der Beitritt auch rechtsformal vollzogen. Am 29.10.1946 wurde die Hessische Verfassung von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden beschlossen. Durch Volksabstimmung trat diese am 01.12.1946 als erste Nachkriegsverfassung Deutschlands in Kraft. Am 01.12.1946 folgte die Annahme der Verfassung des Freistaates Bayern in einem Volksentscheid.

Der Alliierte Kontrollrat beschloss am 25.02.1947 die Auflösung von Preußen, welches bis dahin mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern existierte. Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD verkündet, Westberlin hatte stets einen Sonderstatus. Zur Vereinigung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern kam es am 25.04.1952. In diesem Jahr wurden auch die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben. Dies kam einer De-facto-Auflösung gleich und an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. Das Saarland, welches seit 1947 nominell unabhängig war, trat am 01.01.1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD bei. Lt. Landesverfassung ist das Saarland fortan ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland, die einseitige Wirtschaftsunion mit Frankreich blieb bis zum Jahr 1959 bestehen.

Zur Abschaffung der Bezirke auf dem Gebiet der DDR kam es im Jahr 1990, die 5 ehemaligen Länder wurden neu errichtet (teils mit veränderten Grenzen) und wurden wie auch Berlin Länder der BRD.

Eine Neugliederung des Bundesgebietes (aufgrund des Artikels 29 GG) ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Eine Fusion von Berlin und Brandenburg scheiterte zuletzt am Willen der Bevölkerung von Brandenburg. Die Vereinigung oder Trennung von Bundesländern ist der einzige Fall (mit Ausnahme von Art. 146, neue Verfassung) wo vom Grundgesetz eine Volksabstimmung vorgesehen ist.


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