Bundesländer aus Geographie, Kontinente, Europa, Staaten, Deutschland - Seite 4 | lexolino.de

Landesflaggen:

Die Landesflaggen der jeweiligen Länder dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden, die Landesdienstflaggen dürfen dagegen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen.

In einigen Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge. Dies sind Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In einigen Ländern zeigen die Landesdienstflaggen zusätzlich das Landeswappen. Dies sind Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Dienstflagge von Berlin zeigt anstelle des Bären der Landesflagge das gesamte Landeswappen.

Die deutschen Länder in der Europäischen Union:

Jedes deutsche Land ist mit einem eigenen Gebäude für seine Landesvertretung bei der Europäischen Union in Brüssel vertreten, lediglich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind in einem Gebäude zusammengefasst.

Nach Ansicht des Auswärtigen Amtes schwächen das unkoordinierte Vorgehen der jeweiligen Landesvertretungen sowie deren eigenmächtige Interventionen bei den Europäischen Institutionen die Position der BRD in der Union.


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